Partner Visum

Partner Visa sind nicht nur für verheiratete Paare, sondern auch Paare in eheähnlicher Gemeinschaft (defacto) und gleichgeschlechtliche Partnerschaften vorgesehen. Falls Sie nicht verheiratet sind, aber eine Hochzeit planen, ist evtl. auch das 'Verlobten Visum' für Sie interessant.

Welche Unterlagen mit Ihrem Antrag eingereicht werden sollten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Jede Beziehung ist anders. Manche Paare leben schon seit vielen Jahren zusammen, andere konnten nur eine gewissen Zeit miteinander verbringen. Manchmal sind auch Kinder aus ehemaligen Beziehungen zu berücksichtigen, Wie Ihre Situation auch sein mag, Margot wird mit Ihnen gemeinsam ausarbeiten welche Unterlagen Sie vorlegen sollten um Ihren Beziehungsstatus am besten nachzuweisen.

Margot hilft mit dem Ausfüllen aller notwendiger Formulare, dem Zusammenstellen der Unterlagen und reicht Ihren Antrag mit einem ausführlichen Anschreiben an DIBP ein, welches nicht nur Ihre persönliche Situation erläutert, sondern auch mit Querverweisen auf die aktuelle Gesetzlage erklärt, warum Sie die Voraussetzungen für ein Patnervisum erfüllen.

Auch nachdem Ihr Visumsantrag eingereicht ist, vertritt Margot weiterhin Ihre Interessen gegenüber dem Department of Immigration and Border Protection bis DIBP über Ihren Antrag entscheidet.

Um eine Beratung zu buchen kontaktieren Sie bitte Margot mit einer kuzen Zusammenfassung Ihrer Situation.

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